Während die Gewinne aus Spekulationsgeschäften im
Forex Trading lange Zeit steuerfrei waren, sorgt ab 2009 die Abgeltungssteuer dafür, dass der deutsche Staat auch an den als Forex Broker erzielten Gewinnen partizipieren kann. Diese Bemühungen der Bundesregierung, am Forex Trading in Form von Steuern teilhaben zu können, sind auch durchaus verständlich, wenn man sich vor Augen hält, dass im Forex Trading System jeden Tag Billionenumsätze getätigt werden. Zur Bestätigung, es ist wirklich die Zahl mit den zwölf Nullen gemeint. Auch die sich aus dem Forex Trading ergebenden Gewinne und Verluste sind gewaltig. Die aus dem Forex Trading fällige Abgeltungssteuer wird von dem Kreditinstitut an den Staat abgeführt, das das Forex Online Konto zur Verfügung stellt. Dabei fallen vor allem die Geschäfte ins Gewicht, bei denen die Gewinne nicht direkt aus den Kursgewinnen, sondern aus Zinsdifferenzen zwischen Darlehen und Geldanlagen bezogen werden. Auch bestimmte Termingeschäfte im Forex Trading unterliegen der Abgeltungssteuer. Der Forex Broker, der dort genauere Informationen haben möchte, sollte sich die detaillierten Bestimmungen zur Abgeltungssteuer genauer ansehen oder ein Beratungsgespräch mit einem Steuerberater oder den Steuerexperten der Bank suchen, denn nicht alle im
Forex Trading getätigten Transaktionen, aus denen Gewinne fließen, unterliegen dieser Form der Steuer. Auf der anderen Seite sollte jeder Forex Broker wissen, dass die aus dem Devisengeschäft gezogenen Gewinne an verschiedenen Stellen als Einkommen mit angerechnet werden. So werden diese Einnahmen zum Beispiel bei der Bemessung von Unterhalt gegenüber berechtigten Familienangehörigen mit eingerechnet. Möchte man Einkommen im Zuge einer Darlehensbeantragung bei einer Bank nachweisen, zählen die Gewinne aus dem Forex Trading jedoch nicht zum anrechenbaren regelmäßigen Einkommen.